Erziehungsbeistandschaft
Erziehungsbeistandschaft (EZB) ist eine Form der ambulante Hilfe, die eine Bewältigung von Entwicklungsproblemen zum Ziel hat. Die Förderung der Verselbstständigung unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie steht dabei im Mittelpunkt. Die EZB dient außerdem zur Unterstützung bei der Bearbeitung familiärer Probleme.
Rechtliche Grundlagen sind die Hilfen der Erziehung nach §27 in Verbindung mit §30 SGB VIII, §41 SGB VIII, sowie Eingliederungshilfen nach §35a SGB VIII.
Diese Hilfe richtet sich in erster Linie an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Grundsätzlich sollte das soziale
Umfeld mit einbezogen werden, sowie der Lebensbezug zur Familie erhalten bleiben.
Ziele von Erziehungsbeistandschaften können sein:
- Befähigung zur gesellschaftlich integrierten Lebensgestaltung
- Entwicklung angemessener Sozialisationsbedingung in der Familie
- Entwicklung von Selbstwertgefühl, Stärkung und Stabilisierung der Persönlichkeit des jungen Menschen
- Aufbau eines sozialen und familiären Netzwerkes und tragfähiger Beziehungen
- Integration in Schule, Ausbildung und Arbeit
- Unterstützung von entwicklungsadäquaten Ablösungsprozessen und Verselbständigung
- Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen und Stärken
- Erarbeitung individueller Konzepte für das zukünftige Leben
- Stärkung der erzieherischen Kompetenz der Eltern
- Entwicklung förderlicher Kommunikation und Beziehung innerhalb der Familie
- Reflektion des Verhaltens der einzelnen Beteiligten
- Förderung der Leistungsfähigkeit
Die jeweils individuell angestrebten Ziele sind im Hilfeplan festgeschrieben und somit Grundlage der Arbeit.